Arten der Vorsorge:

Die Angehörigen entlasten.

Bei einer Bestattungsvorsorge bestehen verschiedene Möglichkeiten die eigenen Vorstellungen und Wünsche zu formulieren und für den Moment des Abschieds bereit zu halten:

Bestattungswunsch: ein formloses Dokument mit den wichtigsten Punkten

Vorsorgliche Abmachung: detaillierte Vereinbarung mit einem Bestatter

Vorsorgevertrag: rechtlich verbindliche Vorsorgeform (inklusive Vorfinanzierung)
 


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Wer die wesentlichen Punkte seines Abschieds regeln will, kann seine Wünsche in einem formlosen Dokument festhalten. Folgende Fragen können in einem Bestattungswunsch geklärt werden:

  • Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation, Auswahl von Sarg und Urne)
  • Ort der Bestattung (Friedhof, Friedwald, Natur, zu Hause)
  • Art der Grabstätte (Einzelgrab, Familiengrab, Gemeinschaftsgrab, Urnennische, Plattengrab, Urnenhain)
  • Ort und Art des Abschieds (Kirche, Abdankungshalle, Natur)
  • Form der Information (Traueranzeige, Leidzirkulare, Danksagungen, Adresslisten)

Der Bestattungswunsch ist die einfachste Form einer Bestattungsvorsorge. Deshalb eignet er sich vor allem für die Klärung der wichtigsten Aspekte. Wer detaillierte Angaben zum eigenen Abschied machen will, sollte mit einem Bestattungsunternehmen eine Vorsorgliche Abmachung treffen oder einen verbindlichen Vorsorgevertrag abschliessen.

Der Bestattungswunsch sollte − wie jede Bestattungsvorsorge − auf keinen Fall im Testament integriert oder mit dem Testament zusammen aufbewahrt werden. Weil die Testamenteröffnung meist erst nach der Beisetzung stattfindet, würden die Bestattungswünsche zu spät bekannt werden.

Egli Bestattungen unterstützt Sie beim Verfassen eines Bestattungswunsches. Wir stehen für ein unverbindliches, kostenloses Beratungsgespräch zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin in einer unserer Geschäftsstellen, am Telefon oder per email.

Detaillierte Vorgaben für den eigenen Abschied können in einer Vorsorglichen Abmachung festgehalten werden.

Eine solche Abmachung wird mit einem Bestattungsunternehmen aufgesetzt und an verschiedenen Orten hinterlegt:
bei einer Vertrauensperson, auf der Gemeinde, beim Bestattungsunternehmen.

Im Unterschied zum Vorsorgevertrag bleibt bei einer Vorsorglichen Abmachung die Frage der Finanzierung ausgeklammert. Die Ausführung der Wünsche hängt von der finanziellen Situation im Todesfall ab.

In einer Vorsorglichen Abmachung werden alle Dienstleistungen und Produkte aufgelistet, die vom Bestattungsunternehmen im Todesfall erwartet werden.
Dazu können gehören:

  • Art und Form der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation, Einzelgrab oder Gemeinschaftgrab)
  • Sargmodell und Ausstattung
  • Urnenmodell (Standardurne oder Spezialurne)
  • Grabkreuz oder Namenstafel
  • Blumenschmuck für Aufbahrung, Abdankung und Grab
  • Druck und Versand von Trauerdrucksachen (Todesanzeige, Leidzirkulare, Danksagungen)
  • Art und Ort des Abschieds (Kirche oder Abdankungshalle, Pfarrer oder Ritualberaterin)
  • Ort und Form des Leidessens (Imbiss im Café, Mahlzeit im Hotelsaal)
  • Grabmal (Bildhauer, Motiv, Stein)
  • Grabpflege (mehrjähriger Grabpflegevertrag)

Der kompetente BestatterIn stellt Ihnen die Kosten der gewünschten Punkte zusammen, damit Sie entsprechende finanzielle Vorkehrungen treffen können.

Egli Bestattungen unterstützt Sie beim Abschluss einer Vorsorglichen Abmachung. Für ein unverbindliches, kostenloses Beratungsgespräch stehen wir zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin in einer unserer Geschäftsstellen, am Telefon oder per email.

Ein Vorsorgevertrag ist die verbindlichste Form der Bestattungsvorsorge. Der Vertrag wird zwischen Vorsorgenehmerin bzw. Vorsorgenehmer und einer Vorsorgestiftung abgeschlossen. Die Vertragsparteien wählen ein Bestattungsunternehmen, welches für die Ausführung verantwortlich zeichnet.

Im Unterschied zu Bestattungswunsch oder Vorsorglicher Abmachung wird im Vorsorgevertrag auch der finanzielle Aspekt der Bestattung geregelt. Der Vertrag tritt mit der Überweisung der Bestattungskosten auf das Stiftungskonto in Kraft. Aus den Zinsen werden Teuerung und Preisanpassungen ausgeglichen.

Durch die Vorfinanzierung der Bestattungskosten und seine rechtliche Verbindlichkeit stellt ein Vorsorgevertrag im Todesfall eine spürbare Entlastung für die Angehörigen dar.

Im Vorsorgevertrag wird der Leistungsumfang genau definiert: alle Einzelheiten zur Art der Bestattung, Überführung und Aufbahrung, Blumenschmuck und Trauerdrucksachen, Leidessen und Grabpflege. Dabei kann der Vorsorgenehmer seine Wünsche präzise festhalten. Details zu Vorfinanzierung und Verzinsung des Vorsorgekapitals sowie allgemeine Bedingungen ergänzen der Vertrag.

Ein Dokument mit dem Titel "Mein persönlicher Abschied" liegt dem Vertrag bei:

  • persönliche Informationen über Sterbebegleitung
  • zu benachrichtigende Institutionen und Kontaktstellen
  • Aufbewahrungsort wichtiger Dokumente
  • eine Verfügung bezüglich Organspende
  • Adresse des Vertrauensarztes
  • eine Patientenverfügung mit persönlichem Ausweis 

Egli Bestattungen kann im Vorsorgebereich auf die verlässliche Unterstützung der Stiftung Schweizerische Bestattungsvorsorge (SSBV) zählen.

Wenn Sie sich für einen Vorsorgevertrag oder eine Bestattungsvorsorge interessieren, stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin in einer unserer Geschäftsstellen, am Telefon oder per email.