Vorsorgliche Abmachung • die Angehörigen entlasten
Detaillierte Vorgaben für den eigenen Abschied können in einer Vorsorglichen Abmachung festgehalten werden.
Eine solche Abmachung wird mit einem Bestattungsunternehmen aufgesetzt und an verschiedenen Orten hinterlegt: bei einer Vertrauensperson, auf der Gemeinde, beim Bestatter des Vertrauens.
Im Unterschied zum Vorsorgevertrag bleibt bei einer Vorsorglichen Abmachung die Frage der Finanzierung ausgeklammert. Die Ausführung der Wünsche hängt von der finanziellen Situation im Todesfall ab.
In einer Vorsorglichen Abmachung werden alle Dienstleistungen und Produkte aufgelistet, die vom Bestattungsunternehmen im Todesfall erwartet werden. Dazu können gehören:
- Art und Form der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation, Einzelgrab oder Gemeinschaftgrab)
- Sargmodell und Ausstattung
- Urnenmodell (Standardurne oder Spezialurne)
- Grabkreuz oder Namenstafel
- Blumenschmuck für Aufbahrung, Abdankung und Grab
- Druck und Versand von Trauerdrucksachen (Todesanzeige, Leidzirkulare, Danksagungen)
- Art und Ort des Abschieds (Kirche oder Abdankungshalle, Pfarrer oder Ritualberaterin)
- Ort und Form des Leidessens (Imbiss im Café, Mahlzeit im Hotelsaal)
- Grabmal (Bildhauer, Motiv, Stein)
- Grabpflege (mehrjähriger Grabpflegevertrag)
Der kompetente Bestatter stellt Ihnen die Kosten der gewünschten Punkte zusammen, damit Sie entsprechende finanzielle Vorkehrungen treffen können.
EGLI BESTATTUNGEN unterstützt Sie beim Abschluss einer Vorsorglichen Abmachung. Für ein unverbindliches, kostenloses Beratungsgespräch stehen wir zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin im Geschäft, am Telefon oder per E-Mail.
