Bestattungswunsch • nur das Wichtigste festhalten
Wer die wesentlichen Punkte seines Abschieds regeln will, kann seine Wünsche in einem formlosen Dokument festhalten. Folgende Fragen können in einem Bestattungswunsch geklärt werden:
- Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation)
- Ort der Bestattung (Friedhof, Friedwald, Natur)
- Art der Grabsstätte (Familiengrab, Gemeinschaftsgrab, Urnennische)
- Ort und Art des Abschieds (Kirche, Abdankungshalle)
- Form der Information (Todesanzeige, Leidzirkulare, Adresslisten)
Der Bestattungswunsch ist die einfachste Form einer Bestattungsvorsorge. Deshalb eignet er sich vor allem für die Klärung der wichtigsten Aspekte. Wer detaillierte Angaben zum eigenen Abschied machen will, sollte mit einem Bestattungsunternehmen eine Vorsorgliche Abmachung treffen oder einen verbindlichen Vorsorgevertrag abschliessen.
Der Bestattungswunsch sollte − wie jede Bestattungsvorsorge − auf keinen Fall im Testament integriert oder mit dem Testament zusammen aufbewahrt werden. Weil die Testamenteröffnung meist erst nach der Beisetzung stattfindet, würden die Bestattungswünsche zu spät bekannt werden.
EGLI BESTATTUNGEN unterstützt Sie beim Verfassen eines Bestattungswunsches. Wir stehen für ein unverbindliches, kostenloses Beratungsgespräch zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin in unserem Geschäft, am Telefon oder per E-Mail.
